2.7 Vermeidung von Sozialbetrug
Auf der Grundlage von Kommentarmeinungen (siehe Pilgerstorfer in Artmann, UGB³ § 15 FBG Rz 41, Rz 67 mwN; Kodek in Kodek/Nowotny/Umfahrer FBG § 15 Rz 22ff) und auch im Hinblick auf Entscheidungen des Oberlandesgerichtes Wien (s OLG Wien, 30.6.2004, 28 R 121/04a, VdRÖ-FB-005-2015; OLG Wien, 25.1.2017, 28 R 256/16x, VDRÖ-FB-010-2017) wird im Ersteintragungsverfahren von Einzelunternehmen (vor allem im Baugewerbe) von vielen Entscheidungsorganen der Firmenbuchgerichte vor der Eintragung des Einzelunternehmens die Finanzverwaltung (Finanzamt Österreich) um Stellungnahme zu diesem Ansuchen ersucht. Dies vor allem auch deshalb, um missbräuchliche und sozialbetrugsähnliche Unternehmensgründung zu verhindern.