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Dokument-ID: 414394
10.2 6 Ob 121/00p; OGH; 17. Jänner 2001 – bearbeitete Version
2. Bei einer Verschmelzung downstream steht einem Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft kein Rekursrecht gegen die vom Firmenbuchgericht angeordnete Löschung der übertragenden Gesellschaft, die Übertragung deren Vermögens auf die übernehmende Gesellschaft und die Eintragung der Verschmelzung zu.