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Dokument-ID: 1095800
3.1.5 Gerichtliche Prüfung, Verbesserungsverfahren
Prüfungsverfahren
Die Entscheidungsorgane der Firmenbuchgerichte (Richter und Diplomrechtspfleger) haben aufgrund der Firmenbuchanmeldung sowie der beigelegten Urkunden die Eintragung des Einzelunternehmens nicht ungeprüft und automatisch zu verfügen, sondern zu überprüfen, ob der Antrag auf Eintragung überhaupt zulässig und begründet ist.