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Dokument-ID: 342510
10.2 Zweigniederlassung mit inländischer Hauptniederlassung
Firma
Die Firma der inländischen Zweigniederlassung kann wie die Firma der Hauptniederlassung gebildet sein.
Zusätze, die auf die Eigenschaft als Zweigniederlassung hinweisen, dürfen jedoch auch geführt werden (zB Niederlassung Wien, Zweigniederlassung St. Pölten).