Neu
Dokument-ID: 414178
2.3.6 6 Ob 64/00f; OGH; 29. März 2000 – bearbeitete Version
6. Die Anmeldung der Namensänderung eines GmbH-Gesellschafters kann vom Geschäftsführer in der vereinfachten Form des § 11 FBG vorgenommen werden.