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Dokument-ID: 1109608
5.5 Firmenbuchantrag im Falle der Abberufung eines Vorstandsmitgliedes – Löschung aus dem Firmenbuch
Allgemeines
Die Abberufung und die damit verbundene Löschung von Vorstandsmitgliedern sind unverzüglich beim dafür zuständigen Firmenbuchgericht (siehe § 120 JN) zur Eintragung anzumelden (§ 16 GenG).