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Dokument-ID: 924196
4.4 Die Beendigung der Vorstandsfunktion
Allgemeines
Die Beendigung der Vorstandsfunktion kann erfolgen durch:
- Widerruf der Vorstandsbestellung durch Beschluss des Aufsichtsrates – wenn ein wichtiger Grund vorliegt
- Einvernehmlich Beendigung der Vorstandsfunktion
- Rücktritt des Vorstandsmitgliedes
- Tod des Vorstandsmitgliedes
- Abberufung durch Gerichtsbeschluss – gilt nur für vom Gericht bestellte Vorstandsmitglieder