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Dokument-ID: 631059
7.3.4 Firmenbuchanmeldung – Unterfertigung durch sämtliche Organe oder vertretungsbefugte Anzahl
Eine Firmenbuchanmeldung (unbeglaubigt oder beglaubigt) ist – grundsätzlich – durch die aktiv vertretungsbefugten Organe in der zur Vertretung befugten Anzahl zu unterfertigen.