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Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Firmenbuchrecht

Bereinigung der Rechtzersplitterung

Das BG vom 13.12.1990, BGBl 1991/10 über das Firmenbuch und damit zusammenhängende Änderungen enthält neben dem eigentlichen Firmenbuchgesetz (FBG), das in Art I dieses BG aufgenommen wurde, in seinen Art II–XXI eine umfangreiche Sammelnovelle, in deren Rahmen zwanzig weitere Bundesgesetze geändert wurden. Zahlreiche bundesgesetzliche Rechtsvorschriften, teils reichsdeutscher Provenienz, wurden außer Kraft gesetzt (Art XXIV Abs 2 BGBl 1991/10) und damit die bisherige Rechtszersplitterung, die vor allem das alte Registerverfahren unübersichtlich gemacht hatte, weitgehend bereinigt. Außer Kraft gesetzt wurden insbesondere die GenRegV (RGBl 1873/71), die das Handelsregister betreffenden Normen des FGG (dRGBl 1898,– 189), die HRV (RMinBl 1937,– 515, DJ 1251), die HRZV (BGBl 1946/21) und andere.

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