Neu
Dokument-ID: 341749
2.2 Die Firma der Aktiengesellschaft
Die Firma einer Aktiengesellschaft ist ein erforderlicher Bestandteil der Satzung (§ 17 Abs 1 AktG). Die Firma ist der (einzige) Name der rechtlich existent gewordenen Aktiengesellschaft. Firma und Name bilden stets eine notwendige Einheit. Eine Aktiengesellschaft kann nur eine einzige Firma haben.