8.3.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – im Speziellen
Vereinfachte GmbH-Gründung
§ 9a GmbHG sieht vor, dass eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit nur einer Person (Gesellschafter und Geschäftsführer sind in Personalunion) vereinfacht (ohne notarielle Beglaubigung des Antrages) mittels Bürgerkarte bzw Handysignatur und mit standardisierter Errichtungserklärung über das Unternehmensservice-Portal (USP) gegründet werden kann. Zur Identifizierung des Gesellschafter-Geschäftsführers ist lediglich dessen persönliche Anwesenheit im Zuge der bar zu leistenden Stammeinlage bei einem Kreditinstitut erforderlich.