Neu
Dokument-ID: 244947
3.3.11 Europäische Wirtschaftliche Interessensvereinigung
Definition der Rechtsform
Die EWIV ist eine Vereinigung von zwei oder mehreren Mitgliedern, von denen mindestens ein Mitglied seinen Sitz oder seine Haupttätigkeit in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union als die anderen Mitglieder haben muss.