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Dokument-ID: 631067
7.3.8 GmbH-Neueintragung
GmbH-Neueintragung – konventionelle Gründung
Nachfolgend werden die häufigsten Fehler bzw Probleme aufgezeigt.
Firmenbuchanmeldung
- Unterfertigung nicht durch sämtliche Geschäftsführer (siehe § 9 Abs 1 GmbHG)
- Bei Unterfertigung durch Bevollmächtigte muss die Erklärung gem § 10 Abs 3 GmbHG durch die Geschäftsführer (beglaubigt unterfertigt) auf eigener Beilage abgegeben werden. Diese Erklärung ist „vertretungsfeindlich“ und darf nicht durch Bevollmächtigte vorgenommen werden.
- Gem § 3 Abs 2a FBG sind bei natürlichen Personen, die über keine aufrechte Meldung im Inland verfügen, in der Anmeldung auch deren Staatsangehörigkeit und der Wohnsitzstaat anzugeben. Diese Daten, die nicht in das Firmenbuch einzutragen sind, sind zu speichern und dem Unternehmensregister gem § 25 Abs 2 Bundesstatistikgesetz 2000 zu übermitteln.