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Dokument-ID: 1136334
7.2.5 Eintragungsbeschluss
Entscheidung des Firmenbuchgerichtes
Das Firmenbuchgericht entscheidet über den Antrag auf Eintragung der Änderung des Genossenschaftsvertrages einer Genossenschaft mittels eines Beschlusses, welcher den Wortlaut der Eintragung zu enthalten hat (§ 20 FBG). Die Fassung des Beschlusses ist zugleich auch die Vornahme der Eintragung in der Datenbank des Firmenbuches.