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Dokument-ID: 1078647
2.2 Verrechnungsstellen
Der Zugang zur Firmenbuchdatenbank per Internet sowie die Verrechnung diese Zuganges erfolgt über vom Bundesministerium für Justiz dazu beauftragte Verrechnungsstellen. Bei diesen Verrechnungsstellen kann sich der zukünftige „User“ einen „Account“ (Zugangsberechtigung) besorgen.