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Dokument-ID: 322811
4.3 Firma
Die Firma hat den Rechtsformzusatz „SCE“ zu enthalten, wie auch gegebenenfalls den Zusatz „mit beschränkter Haftung“. Nur eine SCE darf ihrer Firma diesen Zusatz voran oder nachstellen, außer juristische Personen, deren Firma schon vor In-Kraft-Treten der SCE-VO den Bestandteil „SCE“ enthält (Art 10 SCE-VO).