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Dokument-ID: 1095806
6.5 Besondere Anmerkungen zum Eintragungsverfahren (Sitzverlegung)
Allgemein
Die Firmenbuchanmeldung auf Eintragung der Sitzverlegung einer Offenen Gesellschaft hat entweder persönlich bei Gericht oder in öffentlich beglaubigter Form zu erfolgen (§ 11 Abs 1 UGB), ist grundsätzlich schriftlich einzubringen und ist durch sämtliche unbeschränkt haftende Gesellschafter zu unterfertigen (§ 107 Abs 1 UGB).