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Dokument-ID: 1078673
2.3 Kosten
Die Abfrage des Firmenbuches ist kostenpflichtig. Die Verrechnung der Gebühren erfolgt über die vom Bundesministerium für Justiz beauftragten Verrechnungsstellen, bei denen sich der Kunde eine Zugangsberechtigung, einen „Account“, anlegen muss.