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Dokument-ID: 1085632
3.1.1 Genossenschaftsvertrag
Rechtliche Rahmenbedingungen
Der Genossenschaftsvertrag wird oft auch als Satzung oder Statut bezeichnet.
Das Genossenschaftsgesetz bietet für die Ausgestaltung des Genossenschaftsvertrages relativ wenig Spielraum. Das Gesetz stellt weitgehend zwingendes Recht dar.