4.2 Besondere Anmerkungen zum Eintragungsverfahren
Gesetzliche Bestimmungen
Das Eintragungsverfahren für Anträge auf Eintragung von Veränderungen im Stande der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung richtet sich im Wesentlichen nach den Bestimmungen des Gesetzes für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, des Außerstreitgesetzes (AußStrG), des Unternehmensgesetzbuches (UGB) und des Firmenbuchgesetzes (FBG). Weiters kommen teilweise noch eine Reihe von verschiedenen Gesetzen (zB Jurisdiktionsnorm (JN), Rechtspflegergesetz (RpflG) usw) zu Anwendung.