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Dokument-ID: 1085626
2.4 Der Gegenstand der Genossenschaft
Der Gegenstand des Unternehmens ist ein vom Genossenschaftsgesetz geforderter Bestandteil des Genossenschaftsvertrages (§ 5 Abs 2 GenG).
Im Gegenstand des Unternehmens wird die Art der Tätigkeit der Genossenschaft wiedergegeben. Angeführt wird der sachliche und tatsächliche Tätigkeitsbereich, der örtliche Umfang sowie die mitgliederbezogene Ausrichtung des Geschäftsbetriebs.