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Dokument-ID: 414401
13.8 6 R 20/94; OLG Linz; 17. Februar 1994 – bearbeitete Version
8. Die Erklärung der Geschäftsführer gem § 10 Abs 3 GmbHG, dass die bar zu leistenden Stammeinlagen einbezahlt sind und sich in der freien Verfügung der Geschäftsführer befinden, muss in einem engen zeitlichen Konnex mit der Anmeldung der GmbH zum Firmenbuch stehen. Eine mit 25. Jänner datierte Erklärung entspricht diesen Anforderungen nicht, wenn die Anmeldung am 11. März erfolgt.