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Dokument-ID: 414412
13.23 6 Ob 167/01d; OGH; 23. August 2001 – bearbeitete Version
23. Eine Zurückstellung von Urkunden, die Grundlage einer Eintragung im Firmenbuch waren, steht zu § 12 FBG in Widerspruch. Solche Urkunden sind in die Urkundensammlung aufzunehmen.