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Dokument-ID: 1071040
11.17 6 Ob 112/19t; OGH; 24. September 2019 – bearbeitete Version
Leitsatz
Im Zuge der Beendigung einer Gründungsprivilegierung und der damit verbundenen notwendigen Einzahlungen auf das aushaftende Stammkapital ist diese Einzahlung entsprechend den Bestimmungen des GmbHG nachzuweisen. Konkret sind eine Erklärung gem § 10 GmbHG und eine Bankbestätigung über die erfolgte Einzahlung vorzulegen.