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Neu Dokument-ID: 414310

Judikatur | Entscheidung

8.1.2 6 Ob 5/93; OGH; 11. März 1993 – bearbeitete Version

GZ: 6 Ob 5/93 | Gericht: OGH vom 11.03.1993

2. „Schlau und Partner KEG Rechtsanwalt“ ist eine unstatthafte Firma für die von einem Rechtsanwalt und seiner Ehefrau zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft eingegangene Kommandit-Erwerbsgesellschaft; zulässig wäre hingegen: „Rechtsanwalt Dr. Schlau KEG“ oder die Wortfolge „Rechtsanwalt Dr. Schlau Kommandit-Partnerschaft“.

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