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Dokument-ID: 1027833
6.5.10 Zurückziehung der Firmenbuchanmeldung
Obwohl die Rückziehung von Anträgen gem § 11 Abs 1 und 2 AußStrG bis zur Entscheidung des Gerichtes erster Instanz stets möglich ist, gilt dies im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (6 Ob 229/02y) für das Firmenbuchverfahren nur in eingeschränkter Form.