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Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.2.2 Form der Anmeldung

Die Firmenbuchanmeldung auf Eintragung der Änderung der Rechtsform bei einer Offenen Gesellschaft hat entweder persönlich bei Gericht oder in öffentlich beglaubigter Form zu erfolgen (§ 11 Abs 1 UGB), ist grundsätzlich schriftlich einzubringen (Ausnahmen = Rechtsanwälte und Notare im web-ERV) und durch sämtliche unbeschränkt haftende Gesellschafter und sämtliche Kommanditisten (bei Änderung der Rechtsform in eine KG) beglaubigt zu unterfertigen (§ 107 UGB).

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