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Dokument-ID: 764138
6.5.2 Form der Anmeldung
Allgemein
Die Firmenbuchanmeldung auf Eintragung der Sitzverlegung einer Offenen Gesellschaft hat entweder persönlich bei Gericht oder in öffentlich beglaubigter Form zu erfolgen (§ 11 Abs 1 UGB), ist grundsätzlich schriftlich einzubringen und ist durch sämtliche unbeschränkt haftende Gesellschafter zu unterfertigen (§ 107 Abs 1 UGB).