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Dokument-ID: 348055
23.1 Allgemeine Anmerkungen
Das Bundesgesetz über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern (Gesellschafter-Ausschlussgesetz – GesAusG) ist rückwirkend mit 20. Mai 2006 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird es in Zukunft einem Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft unabhängig von Umgründungsmaßnahmen möglich sein, Minderheitsgesellschafter gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auszuschließen, wenn er über zumindest 90 % der Anteile an der Gesellschaft verfügt.