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Dokument-ID: 414327
9.6 6 Ob 119/07d; OGH; 21. Juni 2007 – bearbeitete Version
6. Die eingeführte Erhöhung des Zwangsstrafenbetrages auf das Dreifache (bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften) bzw das Sechsfache (bei großen Kapitalgesellschaften) ist verfassungsrechtlich nicht bedenklich.