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Dokument-ID: 403829
2.2.17 28 R 82/11a; OLG Wien; 26. Mai 2011 – bearbeitete Version
Konkurs- bzw Insolvenzeintragungen sind nur bei im Firmenbuch eingetragenen Rechtsträgern einzutragen. Handelt es sich um eine Insolvenzsache eines Geschäftsführers oder Gesellschafters einer GmbH, sind diese bei der GmbH nicht einzutragen.