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Dokument-ID: 1095796
3.1.2 Beilagen zur Firmenbuchanmeldung
Dem Antrag auf Neueintragung eines Einzelunternehmens ist – verpflichtend – folgende Beilage anzuschließen:
- Beglaubigt unterfertigte Namenszeichnung des Inhabers (§ 28 UGB)
- Wird der Antrag auf Neueintragung über JustizOnline dem Firmenbuchgericht übermittelt, ist auch die Musterfirmazeichnung des Inhabers nicht zu beglaubigen. Es wird vom System auch ein Text für diese Musterfirmazeichnung zur Verfügung gestellt.