Neu
Dokument-ID: 1085631
3.1 Allgemeine Anmerkungen
Die Anmeldung einer Genossenschaft zur Eintragung in das Firmenbuch ist in den gesetzlichen Bestimmungen nicht ausdrücklich geregelt. Hinsichtlich der Gründung der Genossenschaft ist vorwiegend § 3 GenG maßgebend.