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Dokument-ID: 245017
3.3 Das Hauptbuch
Allgemeine Bestimmungen
In das Hauptbuch werden die im § 2 FBG (taxativ = abschließend bzw vollständig) genannten Rechtsformen eingetragen.
Auch die inländischen Zweigniederlassungen eines ausländischen Rechtsträgers (zB englische Ltd, italienische S.r.l., niederländische BV – siehe § 12 UGB) werden im Firmenbuch – jedoch primär unter den Daten der ausländischen Hauptniederlassung – protokolliert.