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Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1 Allgemeine Erläuterungen

Prokura – spezielle Vollmacht

Die Prokura, die an eine Person (Einzelprokura) oder an oder mehrere Personen gemeinschaftlich (Gesamtprokura) erteilt werden kann, ist eine in den §§ 48–53 UGB geregelte spezielle bzw standardisierte Vollmacht.

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