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Dokument-ID: 1078644
4.1 Besondere Anmerkungen zum Eintragungsverfahren (Gesellschafterwechsel OG)
Form der Anmeldung
Die Firmenbuchanmeldung zur Eintragung eines Gesellschafterwechsels bei einer Offenen Gesellschaft hat entweder persönlich bei Gericht oder in öffentlich beglaubigter Form zu erfolgen (§ 11 Abs 1 UGB) und ist grundsätzlich schriftlich einzubringen.