9.1 Allgemeine Erläuterungen
Die Umsetzung der das Handels- und Gesellschaftsrecht betreffenden Normen der EU in das innerstaatliche Recht erfolgte durch das EU-GesRÄG 1996.
Aufgrund dieser gesetzlichen Umsetzung (BGBl 304/1996) sind nunmehr sämtliche Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sowie die so genannten kapitalisierten Personengesellschaften verpflichtet, dem Firmenbuchgericht jährlich ihren Jahresabschluss sowie die damit verbundenen notwendigen Unterlagen zu übermitteln.