© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1116954

Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.2 Besondere Anmerkungen zur Eintragung der Löschung einer OG

Form der Anmeldung

Ohne Auflösung und Liquidationsverfahren

Die Firmenbuchanmeldung auf Eintragung der Löschung einer Offenen Gesellschaft hat entweder persönlich bei Gericht oder in öffentlich beglaubigter Form zu erfolgen (§ 11 Abs 1 UGB), ist grundsätzlich schriftlich einzubringen (Ausnahmen = Rechtsanwälte und Notare im WebERV) und durch sämtliche unbeschränkt haftende Gesellschafter beglaubigt zu unterfertigen (§ 30 UGB).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Anträge und Anmeldungen zum Firmenbuch in unserem Shop! Zum Shop