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Dokument-ID: 1031079
7.2 Zweigniederlassung eines ausländischen Rechträgers
Allgemeines
Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Rechtsträgers ist eine von der Hauptniederlassung getrennt bestehende Niederlassung in Österreich. Diese steht zwar in Abhängigkeit zur ausländischen Hauptniederlassung, stellt aber in Österreich einen eigenen Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit dar.