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Dokument-ID: 1165025
2.1 Rechtspersönlichkeit und vereinfachte Gründung
Stammkapital und Stammeinlagen
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist (so wie die Aktiengesellschaft und die Flexible Kapitalgesellschaft) eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Mitglieder (Gesellschafter) leisten eine Vermögenseinlage (Stammeinlage) an die Gesellschaft.