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Dokument-ID: 035930
1. Euro-Justiz-Begleitgesetz (1. Euro-JuBeG) – Auszug
§ 11. Bestimmungen in den Satzungen
Die in den §§ 9 und 10 (Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung) vorgesehenen Verfahrensvereinfachungen gelten auch dann, wenn die Satzung höhere Mehrheiten oder weitere Erfordernisse vorsieht.