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Dokument-ID: 023446
Umstellung der Urkundensammlung des Firmenbuchs auf ADV
§ 2.
Der Beginn der Umstellung und der Hinweis, dass ab dem Beginn der Umstellung einlangende Urkunden nur mehr elektronisch gespeichert werden, werden vom Gericht über die Internethomepage der Justiz kundgemacht.