Neu
Dokument-ID: 026195
Neugründungs-Förderungsverordnung (NeuFöG)
§ 3. Zeitpunkt der Neugründung
Der Betriebsinhaber tritt erstmals nach außen werbend in Erscheinung (Zeitpunkt der Neugründung), wenn die für den Betrieb typischen Leistungen am Markt angeboten werden.