© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 953778

Vorschrift

BRIS-UmsV (BRIS-UmsV)

Inhaltsverzeichnis

§ 3.

idF BGBl. II Nr. 138/2017 | Datum des Inkrafttretens 01.06.2017

Die Europäische Kennung der im Firmenbuch eingetragenen Rechtsträger besteht aus 16 Zeichen und setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  1. dem Kürzel „ATBRA“ (für „Business Register Austria“), gefolgt von einem Punkt;
  2. der Firmenbuchnummer (sechsstellig, ohne Prüfzeichen), gefolgt von einem Bindestrich;
  3. einer dreistelligen Zahl, die wie folgt lautet:
    1. bei der Hauptniederlassung eines Rechtsträgers „000“;
    2. bei der einzigen oder der ersten Zweigniederlassung eines Rechtsträgers „001“;
    3. bei weiteren Zweigniederlassungen desselben Rechtsträgers jeweils die nächste fortlaufende Zahl („002“ etc.).