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Dokument-ID: 953778
BRIS-UmsV (BRIS-UmsV)
§ 3.
Die Europäische Kennung der im Firmenbuch eingetragenen Rechtsträger besteht aus 16 Zeichen und setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- dem Kürzel „ATBRA“ (für „Business Register Austria“), gefolgt von einem Punkt;
- der Firmenbuchnummer (sechsstellig, ohne Prüfzeichen), gefolgt von einem Bindestrich;
- einer dreistelligen Zahl, die wie folgt lautet:
- bei der Hauptniederlassung eines Rechtsträgers „000“;
- bei der einzigen oder der ersten Zweigniederlassung eines Rechtsträgers „001“;
- bei weiteren Zweigniederlassungen desselben Rechtsträgers jeweils die nächste fortlaufende Zahl („002“ etc.).