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Dokument-ID: 347078
13 Auflösung und Abwicklung
1. Auflösung
Eine Aktiengesellschaft kann aus mehreren Gründen enden. Sofern das Vermögen einer Gesellschaft nicht ohne Liquidation im Wege einer Umgründungsmaßnahme auf eine andere Gesellschaft übergeht und die übertragende Gesellschaft erlischt, kommt insbesondere die Auflösung der Aktiengesellschaft gemäß §§ 203 ff AktG infrage. § 203 AktG nennt folgende Auflösungsgründe: