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Dokument-ID: 351101
3.2 Besondere Anmerkungen zum Eintragungsverfahren
Gesetzliche Bestimmungen
Das Eintragungsverfahren einer neu errichteten Gesellschaft mit beschränkter Haftung richtet sie im Wesentlichen nach den Bestimmungen des Außerstreitgesetzes (AußStrG), des Unternehmergesetzbuchen (UGB) des Gesetzes über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und des Firmenbuchgesetzes (FBG). Weiters kommen teilweise noch eine Reihe von verschiedenen Gesetzen (zB Jurisdiktionsnorm (JN), Rechtspflegergesetz (RpflG) usw) zur Anwendung.