Unternehmensgesetzbuch (UGB)
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Erstes Buch § 1. - § 37.
Allgemeine Bestimmungen-
Erster Abschnitt § 1. - § 6.
Begriffe und Anwendungsbereich -
Zweiter Abschnitt § 7. - § 16.
Firmenbuch- § 7. Führung des Firmenbuchs
- § 8. Eintragung
- § 9. Das Firmenbuch betreffende Einsichtnahmen, Auszüge und Bestätigungen
- § 10. Veröffentlichungen
- § 11. Anmeldungen
- § 12. Inländische Zweigniederlassungen ausländischer Rechtsträger
- § 13. Verlegung der Hauptniederlassung oder des Sitzes
- § 14. Geschäftspapiere und Bestellscheine
- § 15. Publizität des Firmenbuchs
- § 16. Gerichtliche Feststellungen
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Dritter Abschnitt. § 17. - § 37.
Firma.- § 17. Begriff
- § 18. Eigenschaften der Firma
- § 19. Zwingende Rechtsformzusätze
- § 20. Unzulässige Verwendung fremder Namen
- § 21. Fortführung bei Namensänderung
- § 22. Fortführung bei Unternehmenserwerb
- § 23. Verbot der Leerübertragung
- § 24. Fortführung bei Änderungen im Gesellschafterbestand
- § 28. Anmeldung der Firma
- § 29. Unterscheidbarkeit der Firma
- § 30. Änderung der Firma, Unternehmensbeendigung
- § 31. Insolvenzverfahren
- § 32. Eintragung des Genehmigungsvorbehalts oder des Vertreters der Verlassenschaft
- § 33. Anmeldung einer juristischen Person
- § 34. Anmeldung und Eintragung von Änderungen
- § 35. Unterschriftenzeichnung
- § 36. Ehepakte von Unternehmern
- § 37. Unbefugter Firmengebrauch
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Drittes Buch § 277. - § 285.
Rechnungslegung und sonstige Unternehmensberichterstattung-
VIERTER ABSCHNITT § 277. - § 285.
Vorschriften über die Prüfung, Offenlegung, Veröffentlichung und Zwangsstrafen-
ZWEITER TITEL § 277. - § 281.
Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung, Prüfung durch das Firmenbuchgericht- § 277. Offenlegung
- § 278. Offenlegung für kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- § 279. Offenlegung für kleine und mittelgroße Aktiengesellschaften und mittelgroße Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- § 280. Offenlegung des Konzernabschlusses
- § 280a. Offenlegung der Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften
- § 281. Form und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung
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DRITTER TITEL § 282. - § 285.
Prüfungspflicht und Zwangsstrafen
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