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Neu Dokument-ID: 872234

Martin Szoka - Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.1 Allgemeine Erläuterungen

Die Umsetzung der das Handels- und Gesellschaftsrecht betreffenden Normen der EU in das innerstaatliche Recht erfolgte durch das EU-GesRÄG 1996.

Aufgrund dieser gesetzlichen Umsetzung (BGBl 304/1996) sind nunmehr sämtliche Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sowie die so genannten kapitalisierten Personengesellschaften verpflichtet, dem Firmenbuchgericht jährlich ihren Jahresabschluss sowie die damit verbundenen notwendigen Unterlagen zu übermitteln.

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