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Neu Dokument-ID: 354704

FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

24.1 Allgemeine Anmerkungen

Allgemeine Bestimmungen

Ist dem Firmenbuchgericht beim Vollzug eines Eintragungsantrages ein Fehler unterlaufen, so kann bzw muss – sofern das Firmenbuchgericht die Fehleintragung nicht selbst bemerkt hat – beantragt werden, dass diese Fehleintragung berichtigt wird (siehe § 26 iVm § 32 Abs 2 FBG).

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