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Dokument-ID: 1136338
8.1 Allgemeine Anmerkungen
Allgemeines
Die wichtigsten Beendigungs- bzw Auflösungsgründe sind im § 36 GenG normiert.
§ 36 Z 1 GenG – Zeitablauf
Durch Ablauf der im Genossenschaftsvertrag bestimmten Zeit wird die Genossenschaft, ohne weiteres Zutun durch die Genossenschaftsorgane oder durch die Genossenschafter, aufgelöst.